Teilnahmebedingungen des SV Freundeskreis
- Der Sportverein Horn (im Folgenden kurz „SVH“) betreibt unter der Bezeichnung „SV Horn Freundeskreis“ ein „Business-Netzwerk“ (im Folgenden „Freundeskreis“) und bietet juristischen und natürlichen Personen damit die Möglichkeit, für sich, ihr Unternehmen oder ihre Organisation zu werben und Kontakte zu Persönlichkeiten aus der Region zu gewinnen und zu pflegen.
- Teilnehmer am Freundeskreis können alle natürlichen Personen (ab 18 Jahren) sowie juristischen Personen (im Folgenden kurz „Teilnehmer“) sein.
- Der Beitritt zum Freundeskreis als Teilnehmer erfolgt mittels Beitrittsantrag durch das (firmenmäßig) unterfertigtes Beitrittsformular.
- Der Beitritt als Teilnehmer tritt mit der Annahme des Beitrittsantrags durch den SVH in Kraft. Diese Annahme erfolgt schriftlich durch Zusendung der ersten Jahresrechnung. Im Falle einer Ablehnung des Beitrittsantrags wird der Antragssteller schriftlich verständigt.
- Der jeweilige Preis wird erstmals unmittelbar nach dem Beitritt in Rechnung gestellt und danach jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres. Nach Bezahlung des jeweiligen Preises auf das Konto des SVH mit der IBAN AT38 2022 1000 0001 3383 bei der Sparkasse Horn ist der Teilnehmer berechtigt, die definierten Werberechte und Werbeleistungen zu nützen.
- Der Teilnehmer kann zwischen mehreren Werbepaketen mit unterschiedlichem Leistungsumfang und Preis wählen. Die genaue Definition der der Pakete ist aus dem Beitrittsformular ersichtlich.
- Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind natürliche und juristische Personen, die mit der Werbung einen unehrenhaften, verächtlichen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Zweck verfolgen und damit nicht zuletzt den Ruf des SVH beeinträchtigen. In diesen Fällen wird der SVH die Annahme der Bestellung schriftlich ablehnen.
- Mit dem Beitritt geht der Teilnehmer einen unbefristeten Vertrag ein. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt das Beitrittsjahr (bzw. die restliche Zeit des Beitrittsjahres) plus ein volles weiteres Geschäftsjahr.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres mit Wirkung zum 30. Juni gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere die Verletzung der AGB, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Teilnehmer und ungebührliches Verhalten bei Veranstaltungen.
- Der Teilnehmer erhält das Recht, sich als „Teilnehmer des Freundeskreises des SV Horn“, als „Freund des SV Horn“ sowie als „Unterstützer des SV Horn“ werblich darzustellen. Der Teilnehmer ist in diesem Zusammenhang ausschließlich dazu berechtigt, mit den vom SVH vorgegebenen Titeln sowie Werbematerial werblich aufzutreten. Jeder andere werbliche Auftritt im Zusammenhang mit dem SVH ist untersagt.
- Die Ausgestaltung gewährter werblicher Darstellungsrechte des Teilnehmers steht nach Art, Anzahl und Umfang im freien Ermessen des SVH und kann angepasst werden. Ausgestaltung und/oder Veränderungen erfolgen für alle Teilnehmer gleich.
- Der Teilnehmer erhält definierte Werberechte. Zur Umsetzung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Übermittlung eines produktionsfertigen Logos (Dateiformat: *.jpg, *.gif oder *.png, nicht animiert) sowie von Unternehmens- und Kontaktinformationen.
- Der Teilnehmer ist verantwortlich dafür, dass durch seine werblichen Darstellungen keine Rechte Dritter verletzt werden und hält den SVH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos, sollte dieer von dritter Seite in diesem Zusammenhang gegen den SVH in Anspruch genommen werden (inklusive Kosten der Rechtsvertretung).
- Der Teilnehmer darf seine Rechte aus der Teilnahme nicht an einen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich abtreten.
- Ein Versand von Leistungen aus dem gewählten Werbepaket erfolgt auf Gefahr des Teilnehmers.
- Der Teilnehmer erhält ausschließlich die im Beitrittsformular definierten Werbeleistungen. Der SVH ist nicht verpflichtet andere Werbeleistungen zu erbringen. Insbesondere hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückvergütung des Kaufpreises, sollten die Werbeleistungen aufgrund eines Verschuldens des Teilnehmers (z.B. unterbliebenen Übermittlung eines Logos, Nicht-Teilnahme an Veranstaltungen) nicht erbracht werden können. Nutzt der Teilnehmer einzelne oder alle durch den SVH im Rahmen der Teilnahme gewährten Werbeleistungen nicht, so lässt dieser Umstand den Vergütungsanspruch des SVH unberührt. Der SVH ist nicht verpflichtet, den Teilnahmer zur Nutzung seiner Rechte und Leistungen aufzufordern.
- Eine Rückerstattung des jährlichen Preises ist generell ausgeschlossen. Eine Barablöse von nicht in Anspruch genommenen, einzelnen Werbeleistungen ist nicht möglich.
- Die Preise der Leistungspakete bestimmen sich durch die aktuelle Zugehörigkeit zur Regionalliga Ost. Der SVH behält sich das Recht vor, die Preise einzelner Leistungspakete aufgrund von notwendigen Preisänderungen der beinhalteten Einzelleistungen (insbesondere VIP-Tickets) im Falle des Aufstieg um 25 Prozent (zweithöchste österreichische Spielkasse) sowie um bis zu 100 Prozent (höchste österreichische Spielklasse) zu erhöhen. Umgekehrt gewährt der SVH einen Preisnachlas von 25 Prozent im Falle des Abstiegs pro Liga. Aus diesen Preisanpassungen entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht für den Teilnehmer. Jedoch hat der Teilnehmer das Recht, im Falle einer Preiserhöhung auf ein kleineres Leistungspaket umzusteigen.
- Der Teilnehmer stimmt der Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung seiner Daten an Medien (Print, TV, Hörfunk, Online) für die Promotionszwecke im Zusammenhang mit dem Erwerb der Werbepakete sowie für weitere Zuschriften durch den SVH betreffend möglicher weiterer Zusammenarbeit beim Sponsoring oder Ankündigung von Neuigkeiten und Informationen des SVH und seiner Partner ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich an office@svhorn.at widerrufen werden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten und VIP-Tickets des SVH (einsehbar unter www.svhorn.at) sind Bestandteile des Vertrags.
- Der SVH haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Freundeskreis entstehen. Insbesondere haftet der SVH nicht für entgangenen Gewinn.
- Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Horn vereinbart.
- Ungültige Bestimmungen sind durch eine rechtskonforme Bestimmung, die der nichtigen von Inhalt und Sinn her am nächsten kommt zu ersetzen und berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Horn, am 1. Juli 2017